Die Qual der Wahl?? – Wahlen zum Bundespräsidenten
30. August 2009
Grünwald (FSB) – Am heutigen Sonntag beginnt die Wahl zum Bundespräsidenten in unserer Bundesrepublik. Zur Wahl stehen der amtierende Bundespräsident Borowski und die ehemalige Oberstaatsanwältin Conner. Bei dieser Wahl wird es um eine Richtungsentscheidung gehen. Zwar hat der bergische Bundespräsident nicht viele Befugnisse, doch kann man an dieser Wahl eine Richtung der politischen Strömungen erkennen. Borowski steht für Konservatismus und Härte. Seine Gegenspielerin, Frau Roseanne Conner, steht eher für Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit. Beide haben in den letzten Tagen und Wochen versucht die Wähler auf Ihre Seite zu schlagen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. Auch wird die Wahl spannend dadurch, dass vor kurzem ein dritter Kandidat, der Rechtskonservative Jan Fischerson, seine Kandidatur zurückgezogen hat. Die Gründe hierführ sind nicht klar erkennbar. Nun bleibt nur die Wahl abzuwarten um dann weiterzusehen. Wir halten Sie auf dem laufenden.
Böhm hat Erfolgt mit Ausbürgerungen
9. August 2009
Grünwald (FSB) – Frau Bianca Böhm, Bundesinnenminister, kann nun einen Erfolg für sich verbuchen. Vor dem Verwaltungssenat des Bundesgerichtshofes konnte Sie den Vorsitzenden Bundesrichter Dr. Freiburg von der Rechtmässigkeit der von Ihr vorgenommenen Ausbürgerungen überzeugen. Bei der Bekanntgabe des Urteiles dann der große Moment für Frau Böhm. Das Gericht bestätigt die Rechtmässigkeit des Staatsbürgerschaftsgesetzes und erlaubt damit offiziell die Vornahme von Ausbürgerungen durch das Ministerum des Innern, den Bundeskanzler oder des Bundespräsidenten. Auch heisst es in der Urteilsbegründung: “Das “Gesetz über die Menschenrechte” und die “Erste Konvention der Menschenrechte” geht von der Möglichkeit aus, dass kein Mensch Staatenlos sein darf. Diese Auffassung wurde zwar durch die Annahme durch den Bundestag gebilligt, ist aber mit bergischem Recht nicht vereinbar, da die bergische Verfassung das oberste Rechtsgut ist und es kein Gesetz geben kann, welches höherrangig ist.”
Die Beklatenseite hat nun eine Woche Zeit Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen. Ob dies Geschehen wird, ist noch unklar. Unklar ist auch, ob dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für geltende Konventionen und Gesetze hat, welche beispielsweise durch die UVNO ratifiziert wurden.