Grünwald (FSB) – Frau Bianca Böhm, Bundesinnenminister, kann nun einen Erfolg für sich verbuchen. Vor dem Verwaltungssenat des Bundesgerichtshofes konnte Sie den Vorsitzenden Bundesrichter Dr. Freiburg von der Rechtmässigkeit der von Ihr vorgenommenen Ausbürgerungen überzeugen. Bei der Bekanntgabe des Urteiles dann der große Moment für Frau Böhm. Das Gericht bestätigt die Rechtmässigkeit des Staatsbürgerschaftsgesetzes und erlaubt damit offiziell die Vornahme von Ausbürgerungen durch das Ministerum des Innern, den Bundeskanzler oder des Bundespräsidenten. Auch heisst es in der Urteilsbegründung: “Das “Gesetz über die Menschenrechte” und die “Erste Konvention der Menschenrechte” geht von der Möglichkeit aus, dass kein Mensch Staatenlos sein darf. Diese Auffassung wurde zwar durch die Annahme durch den Bundestag gebilligt, ist aber mit bergischem Recht nicht vereinbar, da die bergische Verfassung das oberste Rechtsgut ist und es kein Gesetz geben kann, welches höherrangig ist.

Die Beklatenseite hat nun eine Woche Zeit Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen. Ob dies Geschehen wird, ist noch unklar. Unklar ist auch, ob dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für geltende Konventionen und Gesetze hat, welche beispielsweise durch die UVNO ratifiziert wurden.

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