Wirtschaftsminister Strauss in der Kritik
26. Dezember 2008
Kiruna (FSB) – Auch am heutigen Tag, den 2. Weihnachtsfeiertag, ist es in der Bergener Politik nicht ruhig. Der ehemalige Bundeskanzler Jörg Brangs ging auch heute wieder in die Offensive und griff die Regierung an. Dabei geriet Wirtschaftsminister Dr. Strauss ins Fadenkreuz. Dieser veröffentlichte am frühen Nachmittag eine Verordnung, in welcher er den Mitarbeitern seines Ministeriums zusichert, bis zu 10 Wochen für eine Gewerbegenehmigung brauchen zu dürfen. Dies jedoch stieß beim Altbundeskanzler auf, was er zum Anlass nahm eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. In dieser wirft er dem Wirtschaftsminister vor, er sei mit seinen 2 Ämtern (Anm. d. Red. Wirtschaftsminister & Bundestagspräsident) überfordert. Auch gab er folgendes Statement ab: “Wir leben im Zeitalter der hochmodernen Technik. Da dürfte eine solche Anmeldung nicht länger als ein paar Minuten dauern”. Unterstützung für seine Aussagen erhielt er von Jean-Daniel Lefuet, einem Privatier und Patron aus Noranda. Der Wirtschaftsminister erhielt indes Rückendeckung vom Bundeskanzler Dr. Runge und der Präsidentin des Bundeskartellamtes Frau Thatcher.
26. Dezember 2008 um 13:34
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
in ihrer Ausgabe vom 26.12.2008 habe ich mit Verwunderung ihren Beitrag zur Bearbeitungszeit gelesen. Hierzu denke ich folgendermaßen:
Das Bundesminsiterium hatte bisher keine Bearbeitungszeit vorgegeben. Mein Ziel war es, dieses nicht weiter so stehen zu lassen.
In letzter Zeit gab es immer wieder Anträge, die nicht vollständig waren und abgelehnt worden sind. Da wir nicht wollen, dass die Anträge nach belieben bearbeitet werden, gaben wir den Sachbearbeitern eine maximale Bearbeitungszeit.
Einige Anträge wurden mehrfach gestellt und konnten nicht zugelassen werden.
Wir wollten zudem eine gute Beratung garantieren.
Durch die gute Beratung wäre es möglich, die Unternehmen individuell über die Gesetze und Pflichten und Rechte eines jeden einzelnen aufzuklären. Die Qualität der Anträge würden steigen.
Nach den bisherigen Beratungen waren die Anträge besser.
Aber nach dem Druck, der entstanden war, entschlossen wir uns, die Frist auf 14 Tage herunterzusetzen. Somit wird eine individuelle Beratung nur auf das Minimum beschränkt, was zu bedauern ist.
28. Dezember 2008 um 14:25
Gute Beratung, dass ich nicht lache! Ich bin Betroffene der “guten Beratung” durch das Wirtschaftsministerium.
Man hat mich bei meiner ersten Vorsprache weg geschickt, weil ich keinen schriftlichen Antrag gestellt hatte, dann hat man ihn ablehnen wollen, weil er unvollständig war und dann wollte man mich bei der zweitern Vorsprache wieder weg schicken, weil ich nicht wusste, um welche Art der Personengesellschaften es sich bei meinem Betrieb handelt. Letztendlich bin ich ohne Wiederzulassungsbescheid, trotz vollständiger Angaben weggeschickt worden.
So viel zum Thema “gute Beratung”!