Grünwald (FSB) – Am heutigen Tage musste Oberstaatsanwältin Haferland einen dicken Schlag ins Gesicht aushalten. Im Fall Schwarwald gab es einen Freispruch erster Klasse. Bundesrichter Dr. Hans Freiburg führte an “Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft ist in vielen Punkten nicht nachvollziehbar und somit sind die vorgelegten Beweise nicht eindeutig in Verbindung mit den Angeklagten zu bringen.” Während des Prozessverlaufes bemerkte man immer wieder die Schwäche der Staatsanwaltschaft. Es gab viele  Beweise, doch keiner war Stich- und Hiebfest. Dies erkannte auch der Verteidiger Karlo Marks und boxte seinen Mandanten raus. An diesem Prozess kann man auch erkennen, dass die Staaatsanwaltschaft eine Schlüsselposition in Strafprozessen hat. Sie muss beweisen, das eine Tat stattgefunden hat. Für den Angeklagten Roland Schwarzwald ist dieser Tag heute wohl einer der besten. Den er wird zusätzlich noch aus der Staatskasse für die unschuldig im Gefängnis verbrachte Zeit entschädigt.

Kommentar schreiben