Grünwald (FSB) – Frau Bianca Böhm, Bundesinnenminister, kann nun einen Erfolg für sich verbuchen. Vor dem Verwaltungssenat des Bundesgerichtshofes konnte Sie den Vorsitzenden Bundesrichter Dr. Freiburg von der Rechtmässigkeit der von Ihr vorgenommenen Ausbürgerungen überzeugen. Bei der Bekanntgabe des Urteiles dann der große Moment für Frau Böhm. Das Gericht bestätigt die Rechtmässigkeit des Staatsbürgerschaftsgesetzes und erlaubt damit offiziell die Vornahme von Ausbürgerungen durch das Ministerum des Innern, den Bundeskanzler oder des Bundespräsidenten. Auch heisst es in der Urteilsbegründung: “Das “Gesetz über die Menschenrechte” und die “Erste Konvention der Menschenrechte” geht von der Möglichkeit aus, dass kein Mensch Staatenlos sein darf. Diese Auffassung wurde zwar durch die Annahme durch den Bundestag gebilligt, ist aber mit bergischem Recht nicht vereinbar, da die bergische Verfassung das oberste Rechtsgut ist und es kein Gesetz geben kann, welches höherrangig ist.

Die Beklatenseite hat nun eine Woche Zeit Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen. Ob dies Geschehen wird, ist noch unklar. Unklar ist auch, ob dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für geltende Konventionen und Gesetze hat, welche beispielsweise durch die UVNO ratifiziert wurden.

Grünwald (FSB) – Am heutigen Tage musste Oberstaatsanwältin Haferland einen dicken Schlag ins Gesicht aushalten. Im Fall Schwarwald gab es einen Freispruch erster Klasse. Bundesrichter Dr. Hans Freiburg führte an “Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft ist in vielen Punkten nicht nachvollziehbar und somit sind die vorgelegten Beweise nicht eindeutig in Verbindung mit den Angeklagten zu bringen.” Während des Prozessverlaufes bemerkte man immer wieder die Schwäche der Staatsanwaltschaft. Es gab viele  Beweise, doch keiner war Stich- und Hiebfest. Dies erkannte auch der Verteidiger Karlo Marks und boxte seinen Mandanten raus. An diesem Prozess kann man auch erkennen, dass die Staaatsanwaltschaft eine Schlüsselposition in Strafprozessen hat. Sie muss beweisen, das eine Tat stattgefunden hat. Für den Angeklagten Roland Schwarzwald ist dieser Tag heute wohl einer der besten. Den er wird zusätzlich noch aus der Staatskasse für die unschuldig im Gefängnis verbrachte Zeit entschädigt.